Bebauungsplan „Auf dem Zehnthöbel II“ zur Offenlage vorgestellt
Pressemitteilung: Bebauungsplan „Auf dem Zehnthöbel II“ zur Offenlage vorgestellt – Bürgerbeteiligung dringend erforderlich!
In der Sitzung des Bau-, Planungs- und Verkehrsausschusses am 12. November 2025 wurde der Entwurf des Bebauungsplans „Auf dem Zehnthöbel II“ den gewählten Ausschussmitgliedern vorgestellt.
Dieser Plan sieht wesentliche Änderungen vor. Zu den vorgeschlagenen Regelungen der Planner gehören unter anderem:
Trauf- und Firsthöhe: Die TrauĬöhe soll von 7,20 m auf 7,50 m angehoben werden, während die Firsthöhe auf 11 m begrenzt wird. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass trotz der Zulassung von drei Vollgeschossen visuell nur eine „zweigeschossige“ Gebäudeentwicklung wahrnehmbar bleibt.
Erhöhung der Vollgeschosse: Die zulässige Anzahl der Vollgeschosse wird von zwei auf drei erhöht, um eine „vertikale“ Nachverdichtung zu ermöglichen und zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Die äußere Kubatur der Gebäude wird jedoch durch die neuen Festsetzungen zur Trauf- und Firsthöhe gesteuert.
Dachformen und -neigungen: Für alle Gebiete werden einheitlich Flachdächer und flach geneigte Dächer mit einem Neigungswinkel von bis zu 15° sowie SaƩeldächer mit einer Neigung zwischen 25° und maximal 45° zugelassen.
Während der Sitzung äußerte die Grüne Liste Büttelborn Bedenken, dass diese Art der Nachverdichtung nicht nur das Erscheinungsbild des Wohngebiets verändern wird, sondern auch die bereits angespannte Parkplatzsituation weiter verschärft wird.
Im Rahmen der Offenlegung am 15. Januar 2026 im Bürgerhaus Worfelden wurden diese Regelungen der Bevölkerung erläutert. Die Anwesenden äußerten – wie seitens der Grünen Liste Büttelborn erwartet - größere Bedenken, dass die Nachverdichtung zu ähnlichen Problemen wie im Alten Ortskern Worfelden führen könnte. Die angespannte Parksituation wird als ernsthaftes Problem wahrgenommen. Zudem wurden seitens der Bauplaner die aktuellen Entwicklungen im Baurecht des Bundes und des Landes Hessen angesprochen, die für zusätzliche Unsicherheiten sorgten. So werden Abstandsflächen zur Grenze von 3 m auf 2,5 m verkürzt.
Die Grüne Liste Büttelborn hat dies zum Anlass genommen sich im Nachgang noch näher mit den Änderungen im Bundes- und Landesbaurecht auseinanderzusetzen. Leider sind die Entwicklungen dramatisch.
Z.B. sind Genehmigungen für Abrissarbeiten nicht mehr erforderlich. Lediglich bestehen nunmehr Anzeigepflichten. Weiterhin kann sogar von bestehenden Bebauungsplänen abgewichen werden, wenn die Gemeinde ausdrücklich zustimmt. Hierdurch wird die fachliche Kompetenz vom Kreisbauamt immer mehr an die Gemeinden „abgedrückt“. Konflikte unter den Nachbarn und Veränderungen in den schützenswerten alten Ortskernen werden billigend in Kauf genommen. Auch wird deutlich wie viel fachliche Kompetenz nun in der Gemeinde von Nöten sein wird, um solche „Verunstaltungen“ zu unterbinden. Der sogenannte „Bau-Turbo“ könnte gerade für die Gemeinde Büttelborn bei fehlender fachlicher Kompetenz bzw. Gleichgültigkeit zu verheerenden Folgen führen.
Dieses Thema will sich die Grüne Liste Büttelborn mit einem Antrag in Ausschuss des Bau-, Planungs- und Verkehrsausschusses annehmen, um dem Bau-Turbo des Bundes bzw. des Landes entgegenzuwirken.
Die Grüne Liste Büttelborn lädt die Bürgerinnen und Bürger daher ein, ihre Bedenken gegenüber dem Bauamt Büttelborn zu äußern. Dies ist bis zum 20. Februar 2026 möglich und sollte als wichtiges Instrument der gelebten Demokratie genutzt werden.
Für Rückfragen steht die Fraktion der Grünen Liste Büttelborn in ihren Fraktionssitzungen zur Verfügung. Die nächste Sitzung findet am 16.02.2026 um 20:00 Uhr in der Alten Schule KleinGerau (Hintergebäude) statt.
Für die Grüne Liste Büttelborn: Sabrina Bausch, Stv. GLB-Fraktionsvorsitzende Andreas Peters, GLB-Fraktionsvorsitzende