GLB-Antrag zum Thema Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Büttelborn
Büttelborn, den 05. Februar 2018
An den Vorsitzenden der
Gemeindevertretung Büttelborn
Herrn Klaus Astheimer
Antrag nach § 50 Abs. 1 HGO und § 18 Abs. 6 Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Büttelborn
Beschlussantrag für die Gemeindevertretung
Beschlussvorschlag:
- Der Gemeindevorstand kündigt den laufenden Vertrag mit der LINUS WITTICH Medien KG, Europa-Allee 2, 54343 Föhren über die Erstellung der Wochenzeitung „Büttelborner Nachrichten“ zum 31.12.2018 oder spätestens zum nächsten vertraglich möglichen Termin.
- Der Gemeindevorstand nimmt parallel dazu eine Ausschreibung für ein neues Wochenblatt vor mit folgenden Randbedingungen:
- Ein Vertrag mit dem zukünftigen Auftragnehmer für die Amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Büttelborn schließt unmittelbar an den laufenden Vertrag an.
- Das neue Wochenblatt für die Amtlichen Bekanntmachungen soll kostenlos an alle Haushalte der Gemeinde ausgeliefert werden bei gleichzeitiger, geeigneter Veröffentlichung im Internet.
- Das neue Wochenblatt soll neben den Öffentlichen Bekanntmachungen und den Mitteilungen der Gemeinde in etwa den gleichen Umfang wie bislang für Veröffentlichungen der Vereine, kirchlicher Nachrichten, aber auch für Terminankündigungen und Berichte der lokalen Parteien und Wählergruppierungen bieten. Eine Zensur soll nicht stattfinden, solange die Artikel dem Pressekodex des Deutschen Presserats entsprechen. Dies ist explizit im Ausschreibungstext zu benennen.
Begründung:
Die Amtlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Büttelborn erscheinen derzeit in der Wochenzeitung „Büttelborner Nachrichten“. Dazu besteht ein Vertrag zwischen der Gemeinde und der LINUS WITTICH Medien KG, Europa-Allee 2, 54343 Föhren. Die Auflage der „Büttelborner Nachrichten“ beläuft sich in der Regel auf 1650 Exemplare (laut Webseite http://www.wittich-verlag.de/, abgerufen Ende Januar 2018), davon werden per Abonnement rd. 1000 Haushalte, d.h. nur rd. 17% aller Haushalte im Büttelborner Gemeindegebiet (Stand: August 2016), beliefert, d.h. der häusliche Bezug der Amtlichen Bekanntmachungen ist nur gegen Entgelt möglich. Lediglich bis zu 4 x jährlich können die „Büttelborner Nachrichten“ ohne zusätzliche Kosten an alle Haushalte (d.h. 5.900; Stand: August 2016) verteilt werden. Die „Büttelborner Nachrichten“ finanzieren sich im Wesentlichen durch die Abonnements und aus der Veröffentlichung von Werbung.
Um wöchentlich alle Haushalte in Büttelborn mit den Öffentlichen Bekanntmachungen und Mitteilungen der Gemeinde sowie mit den Veröffentlichungen der Vereine, kirchlichen Nachrichten, aber auch den Terminankündigungen und Berichten der lokalen Parteien und Wählergruppierungen zu versorgen, soll nun ein neuer Weg eingeschlagen werden, wie ihn bereits die Nachbargemeinde, die Stadt Weiterstadt, mit dem Wochen-Kurier (http://www.griesheimeranzeiger.de/vbg-verlag/wochen-kurier-start.html) oder auch der Kreis Groß-Gerau mit dem Südhessen Wochenblatt (http://suewo.de/) beschritten haben, um ihre Amtliche Bekanntmachungen zu veröffentlichen. Dabei handelt es sich jeweils um komplett werbefinanzierte Produkte regionaler Zeitungsverlage.
Mit diesem Beschlussvorschlag soll eine Versorgung aller Bürgerinnen und Bürger Büttelborns mit lokalen Informationen und wichtigen Hinweisen erzielt werden, als Beispiel sei etwa das Bekleben der Verkehrszeichen angeführt – vielen, wahrscheinlich auch den „Tätern“ ist es mit Sicherheit nicht klar welchen finanziellen Aufwand das Wechseln der Schilder für die Gemeinde nach sich zieht. Ein solches Wochenblatt in einem ansprechenden journalistischen Format soll das Büttelborner Gemeinwesen auf allen Ebenen fördern. Ein rein werbefinanziertes Blatt würde im wöchentlichen Rhythmus unentgeltlich alle Haushalte erreichen, ohne der Gemeinde zusätzliche Kosten zu verursachen.
Weitere Begründungen erfolgen mündlich.
Für die GLB-Fraktion:
Andreas Peters, stv. Vorsitzender
→ Am 28.02.2018 mit den Stimmen von GLB und SPD gegen die Stimmen der CDU von der Gemeindevertretung beschlossen