Antrag zum Thema Aufhebung der Straßenbeitragssatzung
Büttelborn, den 19. Juli 2018
An den Vorsitzenden der
Gemeindevertretung Büttelborn
Herrn Klaus Astheimer
Antrag nach § 50 Abs. 1 HGO und § 18 Abs. 6 Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Büttelborn
Beschlussantrag für die Gemeindevertretung / Aufhebung der Straßenbeitragssatzung
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Büttelborn.
Begründung:
Der Hessische Landtag hat am 25. Mai 2018 beschlossen, in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) festzuschreiben, dass eine Pflicht zur Erhebung von Straßenbeiträgen nicht besteht. Zusätzlich wurde aus der "Soll"-Regelung im Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) eine "Kann"- Regelung und damit wurde die Möglichkeit geschaffen, von der starren Vorgabe des Beteiligungs- anteils abzuweichen.
Von dieser neuen Regelung in der HGO, bzw. KAG soll nun in der Gemeinde Büttelborn Gebrauch gemacht werden und die bisherige Straßenbeitragssatzung aufgehoben werden.
Die Sanierung von kommunalen Straßen soll angesichts der soliden Haushaltslage in Büttelborn wieder in den Fokus rücken. Jedoch sollen die direkten Anlieger der Sanierungsmaßnahmen von den Kosten verschont werden, da sie oftmals zu sozialen Härtefällen führen. Nachdem sich regel- mäßige Straßenbeiträge für eine Kommune wie Büttelborn als zu aufwändig erwiesen haben, ist die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung und eine Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen aus dem allgemeinen Haushalt der Gemeinde die effizientere Methode.
Finanzielle Auswirkungen:
In den letzten Jahren wurden nur bei einer Sanierungsmaßnahme im Gemeindegebiet Straßenbeiträ- ge im kleinen fünfstelligen Bereich erhoben. Angesichts des Gesamtvolumens des Haushaltes und der jährlichen Übertragungen in zigfacher Höhe sind also – bei gleichem Sanierungsumfang wie in den letzten Jahren – keinen nennenswerten finanziellen Auswirkungen zu erwarten. Sollte ein höhe- rer und geplanter Sanierungsbedarf bestehen, so ist dies im Rahmen der Haushalsberatungen zu diskutieren und gegen andere haushaltsrelevante Maßnahmen abzuwägen. Grundsätzlich ist eine Finanzierung über die Anpassung der Grundsteuern ebenfalls diskutierbar. Dies würde einer Umla- ge auf die Schultern aller Bürger/innen ähnlich der bei regelmäßigen Straßenbeiträgen entsprechen, aber bei deutlich geringerem Verwaltungsaufwand.
Weitere Begründungen erfolgen mündlich.
Für die GLB-Fraktion:
Andreas Peters, stv. Vorsitzender
Für die SPD-Fraktion: Sascha Kreim, Vorsitzender
Für die CDU-Fraktion: Hans Frank, Vorsitzender
→ Einstimmig am 29.08.2018 von der Gemeindevertretung beschlossen