GLB/SPD Antrag auf Bestellung eines Gutachters zur Untersuchung der Vorgänge beim Umbau des Feuerwehrhauses Klein-Gerau

Büttelborn, den 31. Oktober 2017

Sehr geehrter Herr Vorsitzender der Gemeindevertretung Büttelborn,

namens und im Auftrage der Fraktionen von GLB und SPD möchten wir Sie bitten, den nachstehenden Antrag (nach §17 Geschäftsordnung) auf die Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung vom 1. November zu nehmen.

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung fordert den Gemeindevorstand auf, im Fall der Kostenüberschreitung beim laufenden Umbau des Klein-Gerauer Feuerwehrgerätehauses unverzüglich einen unabhängigen, externen Gutachter einzuschalten. Geprüft werden sollen folgende Fragestellungen:

  • Wurde in der Vorplanung des Umbaus eine vollständige Aufnahme des Bauzustandes ermittelt? Wenn nein, hätte die Gemeindevertretung auf mögliche Fol- gekosten, die sich durch noch ausstehende Prüfungen ergeben können, hingewiesen werden müssen?
  • Umfasste die Kostenschätzung alle, bei einem Umbau, bzw. der Sanierung eines Bestandsbaus notwendigen Gewerke?
  • Erfolgten alle planerischen und bislang bautechnischen Maßnahmen im Rahmen von Ausschreibungen?
  • Wie erklären sich die nun angemeldeten Kostensteigerungen, bzw. waren diese vorab ersichtlich?
  • Gibt es noch bautechnische Möglichkeiten, die sich anbahnenden Mehrkosten zu vermindern? Wenn ja, welche?

Dem Gutachter sind alle Unterlagen zum laufenden Umbau des Klein-Gerauer Feuerwehrgerätehauses zugänglich zu machen.

Die Ergebnisse sind zeitnah in einer Haupt- und Finanzausschusssitzung vom Gutachter vorzustellen.

Begründung:

Nach Hauptsatzung § 2, Absatz (1), Satz 2 (synonym zu § 9 HGO) obliegt der Gemein- devertretung die Überwachung der gesamten Verwaltung.
Beim geplanten Umbau des Klein-Gerauer Feuerwehrgerätehauses war zunächst ein Mittelbedarf von 320.000 € (Haushalt 2017) angemeldet worden, bei der Kostenschätzung waren dann 363.000 € veranschlagt worden. Nach Mitteilung im Haupt- und Finanzausschuss am 24.10.2017 sollen die Kosten nun auf mehr als das Doppelte steigen, die neueste Kostenschätzung des Planungsbüros, berichtete dort Bauamtsleiter Jürgen Kämmerer, belaufe sich nun auf 755.000 €. Im Fall einer solch massiven Kostenüberschreitung sieht es die Gemeindevertretung als geboten, den Sachverhalt objektiv prüfen zu lassen, denn laut § 92 HGO, Absatz (2), Satz 1 ist die Gemeinde verpflichtet, „die Haushaltswirtschaft sparsam und wirtschaftlich zu führen.“

Mit freundlichen Grüßen

gez. Frieder Engel
GLB-Fraktionsvorsitzender

gez. Karsten Schmidt
SPD-Fraktionsvorsitzender


→ Am 01.11.2017 mit den Stimmen von GLB und SPD beschlossen